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ExtraSparen

Mit dem ExtraSparen bieten wir Ihnen für einen Anlagebetrag Ihrer Wahl einen festen Zinssatz für die gesamte Laufzeit. Die Verzinsung beginnt mit dem Tag der Einzahlung.

Vorteile

  • Planbar: Die Laufzeit wird fest vereinbart.
  • Verlässlich: Der Zinssatz bleibt während der Laufzeit gleich.
  • Sicher: Es gibt kein Risiko durch Kursschwankungen.

Produktdetails

Sie möchten Ihr Geld sicher und flexibel anlegen? Dann ist unser ExtraSparen genau die richtige Lösung für Sie. Für Ihren einmaligen Anlagebetrag erhalten Sie einen festen Zinssatz für die gesamte Laufzeit. Trotzdem können Sie jederzeit über Teilbeträge oder über den gesamten Betrag verfügen. Bei Verfügung über einen (Teil-)betrag wird eine Pauschale von 1% des Verfügungsbetrags in Abzug gebracht.

Konditionen für das ExtraSparen Ihrer Raiffeisenbank Taufkirchen-Oberneukrichen eG

  • Mindestanlagebetrag 5.000 EUR
  • Laufzeit 5 Jahre
  • Festzinssatz p. a. 1,8%
  • Keine Kündigungsfrist
  • Jederzeitige tägliche Verfügungsmöglichkeit. Pauschale von 1% des Verfügungsbetrags werden in Abzug gebracht

So funktioniert´s

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FAQ zum VR ExtraSparen

Was passiert, wenn ich mein Geld vor Ablauf der Vertragszeit brauche?

Es gibt keine Kündigungsfrist. Vorzeitige Verfügungen sind unter Berücksichtigung eines Abschlages des Auszahlungsbetrages möglich.

Wann erfolgt die Gutschrift einer Teilverfügung?

Teilverfügungen werden spätestens am nächsten Bankarbeitstag verbucht.

Beendet eine vorzeitige Teilverfügung die Zinsvereinbarung?

Eine vorzeitige Verfügung beendet die Zinsvereinbarung nicht, solange eine Mindesteinlage von 5.000 Euro verbleibt.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer